Bund Freier evangelischer Gemeinden in Deutschland KdöR
Gemeinde vor Ort suchen und finden
Kontakt zum Bund FeG
FEG INFO | Newsletter abonnieren
Jetzt den Bund FeG fördern und unterstützen
Institut Gemeindeentwicklung und Leiterschaft | IGL
FeG Ältere Generationen
FeG Aufwind-Freizeiten
FeG Auslands- und Katastrophenhilfe
FeG Diakonie | DAG
FeG Evangelisation | Praxisinstitut
FeG Frauen
FeG Freiwilligendienste
FeG Gemeindegründung
FeG Gesprächskreis für soziale Fragen | GsF
FeG Jugend
FeG Kinder
FeG Medien und Öffentlichkeitsarbeit | Presse
FeG Pfadfinder
FeG Sanitätsdienst
FeG Seelsorge
FeG Theologische Hochschule
FeG Historischer Arbeitskreis | HAK
FeG Internationale Gemeindearbeit in Deutschland | AK IGAD
1. Wodurch unterscheiden Sie sich von den evangelischen Landeskirchen?
2. Woher wollen Sie wissen, ob jemand wirklich glaubt?
3. Können Mitglieder einer Freien evangelischen Gemeinde gleichzeitig einer anderen christlichen Kirche angehören?
4. Wer kann bei Ihnen getauft werden?
5. Wer kann bei Ihnen am Abendmahl teilnehmen?
6. Sind Sie eine Sekte?
1. Wodurch unterscheiden Sie sich von den evangelischen Landeskirchen?
Dort ist Mitglied, wer als Kind getauft und konfirmiert wurde. Bei uns kann nur aufgenommen werden, wer bekennt, an Jesus Christus zu glauben, durch ihn Vergebung seiner Sünden zu haben und als bewußter Christ leben zu wollen.
2. Woher wollen Sie wissen, ob jemand wirklich glaubt?
Wir können keinem Menschen ins Herz sehen. Wir vertrauen darauf, daß ein aufrichtiges Bekenntnis gegeben wird. Wir rechnen damit, daß im Leben eines Christen Wirkungen des Glaubens sichtbar werden und sein Verhalten seinem Bekenntnis nicht widerspricht. Wir glauben, daß der Heilige Geist ein unehrliches Bekenntnis früher oder später erkennbar macht.
3. Können Mitglieder einer Freien evangelischen Gemeinde gleichzeitig einer anderen christlichen Kirche angehören?
Ein Christ kann auf Dauer nur an einer Stelle seine geistliche Heimat haben in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Christen derselben Gemeinde. Von daher ist eine Doppelmitgliedschaft grundsätzlich unerwünscht, ausnahmsweise – etwas für eine Übergangszeit – aber nicht völlig ausgeschlossen, wenn in einem seelsorglich klärenden Gespräch zwingende Gründe dafür erkennbar werden.
4. Wer kann bei Ihnen getauft werden?
Die Taufe nach dem Neuen Testament ist allein Taufe auf das Bekenntnis des persönlichen Glaubens hin. Der Glaube ist also Voraussetzung zur Taufe; sie bewirkt nicht die Wiedergeburt. Deshalb taufen wir keine Säuglinge oder Kleinkinder. Wer anderswo auf seinen persönlichen Glauben hin getauft wurde, wird bei uns nicht erneut getauft.
5. Wer kann bei Ihnen am Abendmahl teilnehmen?
Wir sagen lieber „Herrnmahl“ (Mahl des HERRN Jesus Christus), weil darin zum Ausdruck kommt, daß der Herr Jesus Christus dieses Mal eingesetzt hat. Es ist der Gemeinde der Glaubenden gegeben, also denen, die Christus nachfolgen. Teilnehmen kann deshalb jeder, der in der Gemeinschaft mit Jesus und im Frieden mit seinen Mitmenschen lebt, auch wenn er nicht Gemeindeglied ist. Die örtliche Gemeinde entscheidet darüber, wie solche gastweise Teilnahme geordnet ist. Es darf jedoch nicht dazu kommen, daß man sich dadurch auf Dauer einer verbindlichen Mitgliedschaft entzieht.
6. Sind Sie eine Sekte?
Nein! Wir sind überzeugt, daß der Glaube an Jesus Christus aufgrund der Bibel der einzige Weg zu Gott ist, nicht die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Kirche oder Gruppe, nicht Sonderlehren neben oder vorrangig vor der Bibel. Für uns ist Jesus Christus allein der Weg, die Wahrheit und das Leben.
aus: Erdlenbruch/Ritter: Freie evangelische Gemeinden, Bundes-Verlag GmbH, Witten, 5.Auflage 1990, S. 52-53
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.